{"id":4778,"date":"2017-12-12T12:02:11","date_gmt":"2017-12-12T11:02:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/?p=4778"},"modified":"2026-01-23T10:31:45","modified_gmt":"2026-01-23T09:31:45","slug":"vertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-group.de\/blog\/vertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen\/","title":{"rendered":"Vertrauensdienstegesetz f\u00fcr elektronische Signaturen"},"content":{"rendered":"<p>Am 29. Juli dieses Jahres trat das Gesetz zur Durchf\u00fchrung der europ\u00e4ischen eIDAS-Verordnung (&#8222;eIDAS-Durchf\u00fchrungsgesetz&#8220;) in Kraft. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das &#8222;Vertrauensdienstegesetz&#8220; (VDG). Es l\u00f6st das deutsche Signaturgesetz (SigG) ab. Oder besser gesagt: Das Vertrauensdienstegesetz passt das deutsche Signaturrecht an die europ\u00e4ische eIDAS-Verordnung an und schlie\u00dft darin enthaltene Regelungsl\u00fccken. Zudem legt es Zust\u00e4ndigkeiten fest, wie etwa f\u00fcr die Zertifizierung von qualifizierten Signaturerstellungseinheiten sowie f\u00fcr das F\u00fchren und Ver\u00f6ffentlichen der deutschen Vertrauensliste.<\/p>\n<h2>Vertrauensdienstegesetz (VDG) l\u00f6st deutsches Signaturgesetz ab<\/h2>\n<p>Mit Einf\u00fchrung der <a href=\"https:\/\/www.psw-group.de\/smime\/\">elektronischen Signatu<\/a>r sollten viele Vorg\u00e4nge, die eine Unterschrift ben\u00f6tigen um verbindlich zu werden, auch im Zeitalter von Internet Rechtssicherheit erlangen. Warenbestellungen oder die \u00dcbermittlung von Dokumenten beispielsweise sollten auch jenseits der \u00d6ffnungszeiten von Gesch\u00e4ften und Verwaltungen m\u00f6glich sein. Deshalb musste ein Pendant zur handschriftlichen Unterschrift her: Die elektronische Signatur war geboren. Mit ihr soll der Unterzeichner bzw. Signaturersteller klar identifiziert und die Integrit\u00e4t des signierten Dokuments \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Als weltweit erstes Gesetz seiner Art legte das deutsche Signaturgesetz die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen f\u00fcr elektronische Signaturen fest. Neben der (einfachen) elektronischen Signatur definierte das Signaturgesetz dabei auch die fortgeschrittene elektronische Signatur mit h\u00f6heren Anforderungen an die Sicherheit, sowie die qualifizierte elektronische Signatur, die h\u00f6chsten Sicherheitsanspr\u00fcchen gerecht werden sollte.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine komplette Signaturausstattung ben\u00f6tigten Unternehmen drei Komponenten:<\/p>\n<ul>\n<li>Individuelle Signaturchipkarte eines signaturgesetzkonformen Trustcenters. Die Karte ist nicht \u00fcbertragbar und muss pers\u00f6nlich oder per PostIdent-Verfahren beantragt werden.<\/li>\n<li>Chipkartenleseger\u00e4t mit eigener Tastatur und PC-SC- oder CT-API-Schnittstelle.<\/li>\n<li>Software zum qualifizierten Signieren von Dateien nach PKCS#7-Standard.<\/li>\n<\/ul>\n<p>An sich eine gute Sache \u2013 allerdings mit einem Nachteil: Das Signaturgesetz stellte an die qualifizierte elektronische Signatur derart hohe Sicherheitsanforderungen, dass sich dieses Verfahren in der Praxis hierzulande nicht wirklich durchsetzte. Das soll jetzt anders werden.<\/p>\n<h3><strong>Einheitliche Regelungen f\u00fcr ganz Europa<\/strong><\/h3>\n<p>Nun war Deutschland nat\u00fcrlich nicht das einzige Land, das derartige Regelungen f\u00fcr elektronische Transaktionen per Gesetz erlie\u00df. Auch im Rest von Europa wurden nationale Regelungen getroffen. Weil aber die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme eines jeden EU-Landes in den jeweils anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt wurden, sah sich die Europ\u00e4ische Union gezwungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen f\u00fcr das Signieren und Beglaubigen elektronischer Dokumente zu erlassen. Die grenz\u00fcberschreitende Erbringung von Dienstleistungen soll damit erleichtert werden und Unternehmen bei grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeit auf weniger Verwaltungshindernisse sto\u00dfen.<\/p>\n<p>Seit dem 1. Juli 2016 gilt diese neue Verordnung \u00fcber elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste f\u00fcr elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (kurz: eIDAS) bereits. Seit Ende Juli ist nun das Nationale Umsetzungsgesetz in Kraft. Ihr Kernst\u00fcck ist das Vertrauensdienstegesetz (VDG).<\/p>\n<h2><strong>Vertrauensdienste: Vereinfachte Nutzung der elektronischen Signatur<\/strong><\/h2>\n<p>Die eIDAS-Vorgaben bringen einige Erleichterungen mit, die der qualifizierten elektronischen Signatur endlich auch hier zum Durchbruch verhelfen sollen. Dem grenz\u00fcberschreitenden medienbruchfreien digitalen Dokumententransfer sowie dem papierlosen B\u00fcro d\u00fcrfte damit nichts mehr im Wege stehen.<\/p>\n<p>Wie schon im Signaturgesetz festgeschrieben, bieten auch Vertrauensdienste ein hohes technisches Sicherheitsniveau. Sie sorgen einerseits f\u00fcr Integrit\u00e4t, sch\u00fctzen also vor Manipulation, liefern gleichzeitig hohe Beweiskraft vor Gericht und k\u00f6nnen obendrein innerhalb der Europ\u00e4ischen Union statt der handschriftlichen Unterschrift eingesetzt werden.<\/p>\n<h3><strong>Vertrauensdienstegesetz: Das ist Neu<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Elektronisches Siegel:<\/strong> Elektronische Siegel bieten jetzt die M\u00f6glichkeit, Dokumente im Namen einer juristischen Person, z.B. eines Unternehmens oder einer Beh\u00f6rde, zu signieren. Bislang war es nur nat\u00fcrlichen Personen m\u00f6glich, derartige Zertifikate f\u00fcr eine qualifizierte, elektronische Signatur zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>Fernsignatur:<\/strong> Die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur alternativ zu Signaturkarte und Leseger\u00e4t ist jetzt auch mit Hilfe von Smartphone oder Tablet m\u00f6glich. Hierf\u00fcr registrieren sich die Nutzer bei einem Vertrauensdienstanbieter und speichern dort ihren Signaturschl\u00fcssel. Um ein Dokument elektronisch zu signieren, werden die Schl\u00fcssel an den Anbieter \u00fcbertragen und anschlie\u00dfend dort signiert. Zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung des Nutzers kommen \u00fcbrigens hochsichere Verfahren wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz.<\/p>\n<h3><strong>Anbieter von Vertrauensdiensten<\/strong><\/h3>\n<p>Um Vertrauensdienste anbieten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich die jeweiligen Anbieter zertifizieren. Bereits zertifiziert sind zum Beispiel die Bundesdruckerei sowie die Telekommunikationskonzerne GMX, 1&amp;1 und die Deutsche Telekom. Weitere zertifizierte Anbieter finden Sie auch \u00fcber die eIDAS-Map (https:\/\/www.eid.as\/tsp-map\/). Hier sehen Sie dann auch gleich, welche Dienste (Fernsignatur und\/ oder elektronisches Siegel) die Anbieter unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Wenn Sie fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen und elektronische Siegel nutzen m\u00f6chten, m\u00fcssen Sie sich bei einem Vertrauensdiensteanbieter identifizieren und registrieren. Die Identifizierung der Nutzer erfolgt pers\u00f6nlich durch physische Pr\u00e4senz, zum Beispiel mithilfe des PostIdent-Verfahrens. Erst im Anschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat, Ihre elektronische Identit\u00e4t.<\/p>\n<h3><strong>Unter der Lupe: E-Signaturen nach eIDAS<\/strong><\/h3>\n<p>Auch das Vertrauensdienstegesetz h\u00e4lt, \u00e4hnlich wie das Signaturgesetz, an einer Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der elektronischen Signatur fest. Auch die neuen Klassifizierungen wurden auf Grundlage von Vertrauen und Sicherheit entwickelt. Aus deren Kombination ergibt sich dann das Sicherheitsniveau, welches die jeweiligen Signaturen bieten. Schauen wir uns diese nun genauer an:<\/p>\n<p><em>Elektronische Signaturen mit Basisniveau<\/em><\/p>\n<p>Laut eIDAS sind elektronische Signaturen mit Basisniveau \u201eDaten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigef\u00fcgt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.\u201c<\/p>\n<p>\u00dcbersetzt hei\u00dft das Juristendeutsch dann soviel wie: Sie k\u00f6nnen Ihre Unterschrift scannen und unter ein Dokument setzen. Oder sie kreuzen ein K\u00e4stchen in einem Dokument digital an. Mit beiden Beispielen erf\u00fcllen Sie damit das Kriterium \u201eDaten in elektronischer Form, die einer Datei beigef\u00fcgt sind\u201c.<\/p>\n<p>Allerdings kann bei diesem Vorgehen niemand mit absoluter Sicherheit sagen, ob das Dokument oder die Datei nicht doch manipuliert wurden. Die Signatur sagt zudem nichts \u00fcber die Identit\u00e4t der Person aus, die das Dokument unterzeichnet hat.<\/p>\n<p><em>Fortgeschrittene elektronische Signaturen<\/em><\/p>\n<p>Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist die n\u00e4chste Klassifizierungsstufe. Diese Signatur muss gem\u00e4\u00df eIDAS schon einiges an Anforderungen mehr erf\u00fcllen. Diese sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner<\/li>\n<li>Identifizierung des Unterzeichners<\/li>\n<li>Erstellung unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten. Der Unterzeichner kann diese unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden.<\/li>\n<li>Die Signaturerstellungsdaten sind so eng mit den unterzeichneten Daten verbunden, dass Manipulationen der Daten erkannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf der Public Key Infrastructure. Um die digitale Signatur einzuf\u00fcgen wird ein Zertifikat ben\u00f6tigt. Dieses wird erst nach gr\u00fcndlicher Verifizierung der Identit\u00e4t des k\u00fcnftigen Zertifikateinhabers durch eine Zertifizierungsstelle ausgestellt. Da digitale Zertifikate und die aus ihnen resultierenden Signaturen einzigartig sind und nur f\u00fcr eine bestimmte Person ausgestellt werden, ist eine Manipulation nicht m\u00f6glich. Zudem ist der Zertifikateinhaber alleiniger Besitzer eines privaten Schl\u00fcssels, den er \u2013 vereinfacht ausgedr\u00fcckt \u2013 zum Einf\u00fcgen der Signatur verwendet. Somit ist sichergestellt, dass der Unterzeichner auch die Person ist, die er vorgibt zu sein. Dass seit der Signierung keine Ver\u00e4nderungen an einem Dokument vorgenommen wurden, wird durch einen automatisch ablaufenden Signaturverifizierungsprozess garantiert, der stattfindet, sobald der Empf\u00e4nger ein Dokument des Unterzeichners \u00f6ffnet.<\/p>\n<p><em>Qualifizierte elektronische Signaturen<\/em><\/p>\n<p>Jetzt wird es ein wenig kompliziert: Laut eIDAS ist eine qualifizierte elektronische Signatur \u201eeine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat f\u00fcr elektronische Signaturen beruht.<\/p>\n<p>Kl\u00e4ren wir zun\u00e4chst, was \u00fcberhaupt die \u201equalifizierte Signaturerstellungseinheit\u201c ist. Auch daf\u00fcr h\u00e4lt die eIDAS konkrete Anforderungen parat (https:\/\/www.eid.as\/home#annex2):<\/p>\n<ol>\n<li>Die Einheit muss gew\u00e4hrleisten:<br \/>\na. Die Vertraulichkeit der elektronischen Signaturerstellungsdaten.<br \/>\nb. Die zum Erstellen der elektronischen Signatur verwendeten elektronischen Signaturerstellungsdaten k\u00f6nnen praktisch nur einmal vorkommen.<br \/>\nc. Die zum Erstellen der Signatur verwendeten elektronischen Signaturerstellungsdaten k\u00f6nnen nicht abgeleitet werden und die Signatur ist bei Verwendung der jeweils verf\u00fcgbaren Technik gegen F\u00e4lschung gesch\u00fctzt<br \/>\nd. Die zum Erstellen der Signatur verwendeten elektronischen Signaturerstellungsdaten k\u00f6nnen vom rechtm\u00e4\u00dfigen Unterzeichner gegen eine Verwendung durch andere verl\u00e4sslich gesch\u00fctzt werden.<\/li>\n<li>Die Einheit darf die zu unterzeichnenden Daten nicht ver\u00e4ndern und nicht verhindern, dass dem Unterzeichner diese Daten vor dem Unterzeichnen angezeigt werden.<\/li>\n<li>Das Erzeugen oder Verwalten von Signaturerstellungsdaten im Namen eines Unterzeichners darf nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Unbeschadet von Absatz 1, Buchstabe (d), d\u00fcrfen qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die elektronischen Signaturerstellungsdaten im Namen des Unterzeichners verwalten, die elektronischen Signaturerstellungsdaten ausschlie\u00dflich zu Sicherungszwecken kopieren, sofern folgende Anforderungen erf\u00fcllt sind:<br \/>\nDie kopierten Datens\u00e4tze m\u00fcssen das gleiche Sicherheitsniveau wie die Original-Datens\u00e4tze aufweisen.<br \/>\nb. Es d\u00fcrfen nicht mehr kopierte Datens\u00e4tze vorhanden sein als zur Gew\u00e4hrleistung der Dienstleistungskontinuit\u00e4t unbedingt n\u00f6tig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es ist alles recht viel und zum Teil auch recht vage ausgedr\u00fcckt. Zwei Dinge k\u00f6nnen wir jedoch ganz klar entnehmen:<\/p>\n<ol>\n<li>Wer eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden m\u00f6chte, muss die Signaturerstellungsdaten auf einer zuverl\u00e4ssig gesicherten Hardware speichern. Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Sicherheitsmerkmale einer solchen Hardware FIPS 140-2 Level 3 entsprechen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Daten auf der Signaturerstellungseinheit m\u00fcssen auf einem &#8218;qualifizierten Zertifikat f\u00fcr elektronische Signaturen&#8216; basieren. Das bedeutet, dass f\u00fcr die qualifizierte Signatur ein Zertifikat zwingend erforderlich ist.\u00a0Solch ein Zertifikat kann nur bei einer nach ISO 15408 akkreditierten Zertifizierungsstelle erworben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Welches Sicherheitsniveau ist nun das Richtige?<\/p>\n<p>Wer die G\u00fcltigkeit seines Dokuments vor Gericht beweisen m\u00f6chte, ben\u00f6tigt mindestens ein fortgeschrittenes Niveau. So zumindest ist unsere Leseweise von Artikel 25, eIDAS: \u201eEiner elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zul\u00e4ssigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erf\u00fcllt.\u201c<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollten Unternehmen, die ein sehr hohes Vertrauens- und Sicherheitsniveau ben\u00f6tigen, mindestens fortgeschrittene oder besser noch qualifizierte elektronische Signaturen verwenden. Dazu geh\u00f6ren vor allem Unternehmen der Finanzbranche, wie beispielsweise Banken, sowie Beh\u00f6rden der EU-Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>Wenn Sie Dokumente mit elektronischer Signatur f\u00fcr Kunden- oder Rechtstransaktionen verwenden, denken Sie daran, dass die Daten und Informationen in Ihren Dokumenten nur so vertrauensw\u00fcrdig sind wie die Verfahren, die Sie zu deren Sicherung einsetzen. Womit wir auch hier mindestens wieder bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur w\u00e4ren.<\/p>\n<div class=\"shariff\"><ul class=\"shariff-buttons theme-default orientation-horizontal buttonsize-medium\"><li class=\"shariff-button facebook shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#4273c8\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https%3A%2F%2Fwww.psw-group.de%2Fblog%2Fvertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen%2F\" title=\"Bei Facebook teilen\" aria-label=\"Bei Facebook teilen\" role=\"button\" rel=\"nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#3b5998; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 18 32\"><path fill=\"#3b5998\" d=\"M17.1 0.2v4.7h-2.8q-1.5 0-2.1 0.6t-0.5 1.9v3.4h5.2l-0.7 5.3h-4.5v13.6h-5.5v-13.6h-4.5v-5.3h4.5v-3.9q0-3.3 1.9-5.2t5-1.8q2.6 0 4.1 0.2z\"\/><\/svg><\/span><span class=\"shariff-text\">teilen<\/span>&nbsp;<\/a><\/li><li class=\"shariff-button twitter shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#595959\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/share?url=https%3A%2F%2Fwww.psw-group.de%2Fblog%2Fvertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen%2F&text=Vertrauensdienstegesetz%20f%C3%BCr%20elektronische%20Signaturen\" title=\"Bei X teilen\" aria-label=\"Bei X teilen\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#000; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 24 24\"><path fill=\"#000\" d=\"M14.258 10.152L23.176 0h-2.113l-7.747 8.813L7.133 0H0l9.352 13.328L0 23.973h2.113l8.176-9.309 6.531 9.309h7.133zm-2.895 3.293l-.949-1.328L2.875 1.56h3.246l6.086 8.523.945 1.328 7.91 11.078h-3.246zm0 0\"\/><\/svg><\/span><span class=\"shariff-text\">teilen<\/span>&nbsp;<\/a><\/li><li class=\"shariff-button xing shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#29888a\"><a href=\"https:\/\/www.xing.com\/spi\/shares\/new?url=https%3A%2F%2Fwww.psw-group.de%2Fblog%2Fvertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen%2F\" title=\"Bei XING teilen\" aria-label=\"Bei XING teilen\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#126567; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 25 32\"><path fill=\"#126567\" d=\"M10.7 11.9q-0.2 0.3-4.6 8.2-0.5 0.8-1.2 0.8h-4.3q-0.4 0-0.5-0.3t0-0.6l4.5-8q0 0 0 0l-2.9-5q-0.2-0.4 0-0.7 0.2-0.3 0.5-0.3h4.3q0.7 0 1.2 0.8zM25.1 0.4q0.2 0.3 0 0.7l-9.4 16.7 6 11q0.2 0.4 0 0.6-0.2 0.3-0.6 0.3h-4.3q-0.7 0-1.2-0.8l-6-11.1q0.3-0.6 9.5-16.8 0.4-0.8 1.2-0.8h4.3q0.4 0 0.5 0.3z\"\/><\/svg><\/span><span class=\"shariff-text\">teilen<\/span>&nbsp;<\/a><\/li><li class=\"shariff-button linkedin shariff-nocustomcolor\" style=\"background-color:#1488bf\"><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/sharing\/share-offsite\/?url=https%3A%2F%2Fwww.psw-group.de%2Fblog%2Fvertrauensdienstegesetz-neues-gesetz-fuer-elektronische-signaturen%2F\" title=\"Bei LinkedIn teilen\" aria-label=\"Bei LinkedIn teilen\" role=\"button\" rel=\"noopener nofollow\" class=\"shariff-link\" style=\"; background-color:#0077b5; color:#fff\" target=\"_blank\"><span class=\"shariff-icon\" style=\"\"><svg width=\"32px\" height=\"20px\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 27 32\"><path fill=\"#0077b5\" d=\"M6.2 11.2v17.7h-5.9v-17.7h5.9zM6.6 5.7q0 1.3-0.9 2.2t-2.4 0.9h0q-1.5 0-2.4-0.9t-0.9-2.2 0.9-2.2 2.4-0.9 2.4 0.9 0.9 2.2zM27.4 18.7v10.1h-5.9v-9.5q0-1.9-0.7-2.9t-2.3-1.1q-1.1 0-1.9 0.6t-1.2 1.5q-0.2 0.5-0.2 1.4v9.9h-5.9q0-7.1 0-11.6t0-5.3l0-0.9h5.9v2.6h0q0.4-0.6 0.7-1t1-0.9 1.6-0.8 2-0.3q3 0 4.9 2t1.9 6z\"\/><\/svg><\/span><span class=\"shariff-text\">teilen<\/span>&nbsp;<\/a><\/li><\/ul><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 29. 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